Der Arbeitgeber-Service (AG-S) gilt vielen Verantwortlichen in der Bundes-agentur für Arbeit als das „Aushängeschild“ für die Vermittlung und Beratung von Unternehmen. Vielfältige Aufgaben, die den Erfolg und den Bestand der BA sichern sollen, werden direkt oder indirekt dem AG-S übertragen.

„Arbeitsmarktberatung“ – mit diesem Stichwort fasst der Servicekompass die aktuellen und künftigen Schwerpunkte der täglichen Arbeit zusammen. Die Mitarbeitenden sollen Kontakte zu Unternehmen pflegen, deren Personalbedarf decken, professionelle Beratung zu den Themen der Zukunft (z.B. „Strukturwandel durch Digitalisierung“) und vor allem der Beschäftigtenqualifizierung leisten, Programme und Förderleistungen für beide Rechtskreise umsetzen, Netzwerke aufbauen, Veranstaltungen und Messen durchführen und als Partner und „Türöffner“ für die Beraterinnen und Berater vor/im Erwerbsleben dienen. Die Arbeitsmarktberatung ist sehr zeitintensiv, bei erhoffter und erwünschter Steigerung der Inanspruchnahme muss perspektivisch geprüft werden, ob die Personaldecke für alle Aufgaben wirklich reicht.

Entgegen der Erwartung an einen Kompass bietet der „Servicekompass“ keine Orientierung. Eine klare Prioritätensetzung seitens der Zentrale fehlt – das Gefühl „alles ist wichtig“ führt bei den Kolleginnen und Kollegen vor Ort zu Demotivation, teilweise auch Überforderung. Unsere arbeitgeberorientierten Vermittlungsfachkräfte vor Ort waren und sind so gezwungen, eigene Wege zu entwickeln und zu gehen. Ihre guten regionalen Strategien und Organisationen stehen nur leider immer unter dem Vorbehalt plötzlicher Schwerpunktsetzungen von übergeordneter Stelle.

Neben einer klaren Kommunikation, wie der AG-S aus Sicht der Zentrale langfristig agieren soll, brauchen die Kolleginnen und Kollegen im AG-S aber auch die notwendigen Ressourcen für ein „professionelles Aushängeschild“.

Wie kann es sein, dass mehr Außentermine für Beratungsleistungen erwartet werden, aber nicht ausreichend Dienstkraftwagen zur Verfügung stehen? Die Ausstattung mit Dienstkraftwagen ist zudem überwiegend nur an den Standorten der Hauptagenturen sichergestellt. Und in Zeiten steigender Energiekosten ist der „Rückzug“ auf das Bundesreisekostengesetz zur Erstattung von Reisekosten kein motivationsförderndes Mittel.

Wir meinen: Hier zahlen die Kolleginnen und Kollegen Tag für Tag „drauf“ – und das darf nicht sein.

Wie kann es sein, dass man an zentraler Stelle einen Personalbedarf von mehr als 460 Stellen ermittelt, diesen Bedarf aber nur zu 50% deckt und gleichzeitig eine Wirkungserwartung an diese „zusätzlichen“ Stellen formuliert?

Wir meinen, es müsste genau anders herum sein: Die Kolleginnen und Kollegen haben es trotz Unterausstattung geschafft das positive Bild der BA bei den Unternehmen im Land aufrecht zu erhalten. Die „zusätzlichen“ Stellen decken den Mindestbedarf für die Erbringung der zahlreichen Aufgaben im AG-S. Eine zusätzliche Erwartung zu formulieren ist ein „Schlag ins Gesicht“ aller engagierten Mitarbeitenden.

Wie kann es sein, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Kunden zwar die Onlineangebote und eServices der BA anbieten sollen, selbst aber nicht über moderne Kommunikationsmittel verfügen? Mobile Arbeitsplätze, Smartphones oder Tablets fallen dem (regionalen) IT-Budget zum Opfer.

Wir meinen: Zu einem professionellen Auftritt gehört auch eine moderne Ausstattung der Kolleginnen und Kollegen.
Nicht ohne Grund ziehen sich nicht wenige Jobcenter aus dem gemeinsamen Arbeitgeber-Service zurück, realisieren die Ansprache von Unternehmen alleine oder bauen gar parallele Strukturen auf. Einen professionellen Eindruck hinterlässt es nicht, wenn Unternehmen mit mehreren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern zum gleichen Anliegen kommunizieren müssen.

Unsere engagierten Kolleginnen und Kollegen im AG-S erwarten zu Recht, dass mit der Formulierung von hohen Erwartungen auch ein starkes Maß an Unterstützung einhergeht.

Daher fordern wir:

  • die zügige Umsetzung der Personalbedarfsermittlung ohne zusätzliche Wirkungserwartungen
  • eine klare Prioritätensetzung für die zu erbringenden Dienstleistungen mit Fokus auf den Arbeitgeberkontext
  • Ende der Telefonie im AG-S am Freitag spätestens 14 Uhr
  • eine adäquate Ausstattung mit Personal und Arbeitsmitteln
  • eine umgehende Befähigung der Kolleginnen und Kollegen im Arbeitgeber-Service der BA (inklusive der Teamleitungen) für die zukünftig relevanten Themen

vbba-aktuell vom 29.02.2024