Liebe Nachwuchskräfte der Bundesagentur für Arbeit !

Am 27.04.2022 ist es wieder soweit – Ihr alle dürft Eure Stimme abgeben, um die Stufenvertretungen der JAV zu wählen.

Hiermit möchten wir euch noch einmal die wichtigsten punkte aufzeigen.

WER DARF WÄHLEN?

  • alle Beschäftigten unter 18 Jahren sowie
  • alle, die sich in beruflicher Ausbildung befinde

WER DARF GEWÄHLT WERDEN?

  • alle Beschäftigten, die am Wahltag unter 26 Jahre alt sind oder
  • sich in beruflicher Ausbildung befinden (hier gibt es keine Altersbeschränkung mehr) sowie
  • Studierende der Agentur für Arbeit

WAS WIRD GEWÄHLT?

die Stufenvertretung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

  • Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung (HJAV)
  • Bezirksjugend- und Auszubildendenvertretung (BJAV)
  • örtliche Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

 WIE WIRD GEWÄHLT?

  • es erfolgt eine Listenwahl
  • Eure Stimme könnt Ihr persönlich n Eurer Agentur für Arbeit oder
  • Per Briefwahl abgeben

Achtung! Die Unterlagen zur Briefwahl müssen rechtzeitig beim Wahlvorstand  angefordert werden.

Eine Anleitung zur Briefwahl findet Ihr in unserer vbba App.

Eure Stimme zählt!