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Gehalts- und Besoldungserhöhung ab 1. März 2024


In der letztjährigen Einkommensrunde mit der BA hat die Tarifkommission des dbb beamtenbund und tarifunion unter maßgeblicher Beteiligung der vbba für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine deutliche Erhöhung der Festgehälter und Funktionsstufen erreicht – nahtlos im Anschluss an die Zahlung der Inflationsausgleichprämie bis Februar 2024.

Die Festgehälter erhöhen sich ab 1. März 2024 zunächst um 200 Euro und darauf aufsetzend noch einmal um 5,5 Prozent. In dieser Kombination sorgt der 200 Euro-Festbetrag dafür, dass Kolleginnen und Kollegen in den niedrigeren Tätigkeitebenen eine prozentual höhere Einkommensanpassung erhalten, als in höheren Tätigkeitsebenen (soziale Komponente). Tabellenerhöhungen unter 340 Euro werden auf 340 Euro erhöht.

Auch bei den Funktionsstufen konnten zweistellige Prozentzuwächse erreicht werden. So werden die Funktionsstufen ab März 2024 in den Tätigkeitsebenen VIII-V um 15 Prozent und in den Tätigkeitsebenen IV-I um 10,5 Prozent erhöht. Für Auszubildende und Studierende konnte unsere Tarifkommission ab dem 1. März 2024 eine Erhöhung von 150 Euro durchsetzen.
Die Erhöhung wurde aufgrund unserer Forderungen vom Bund systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten übertragen, so dass die Bezüge zum März um 200 Euro und darauf aufsetzend noch einmal um 5,3 Prozent steigen.

Übrigens: Von unseren Vertreterinnen und Vertretern in den Tarifkommissionen kandidieren für Sie Gabriele Schwerthfeger und Heidrun Osang für den HPR.

vbba-aktuell vom 23.02.2024